Arbeitszeugnis

Berufliche Beratung - Justine Rehbronn

Berufliche Beratung

Justine Rehbronn
Personalreferentin
Dipl. phys.

 

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedeutet in der Regel, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis ausstellt. Wenn es die Situation erlaubt, nutzen Sie die Chance zu einem für beide Seiten fruchtbaren Dialog. Dies ist immer die beste Voraussetzung für ein optimales Arbeitszeugnis und damit für ein gutes berufliches Fortkommen. Es bietet gleichzeitig dem Arbeitgeber wertvolle Anregungen.

Das Arbeitszeugnis dokumentiert das zuende gehende Arbeitsverhältnis und hilft dem Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche. Somit ist das Arbeitszeugnis einerseits Visitenkarte für den bisherigen Arbeitgeber. Andererseits dient es dem Arbeitnehmer in Verbindung mit seinen Bewerbungsunterlagen als Türöffner für neue Betätigungsfelder. Gerne unterstütze ich beide Seiten mit Formulierungsvorschlägen.

Ich weise darauf hin, daß dieses Angebot keinerlei rechtsberatenden Charakter hat.



Sie erreichen mich unter:

 
Justine Rehbronn

Tessinstr. 1
72072 Tübingen

Telefon: 0 70 71 / 96 90 97



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